Allgemeines

1.) Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigem Personalausweis oder Reisepass zustande. Bei Minderjährigen erfolgt die Vermietung nur über einen Erziehungsberechtigten.

2.) Der Mieter erkennt mit der Übergabe den bereitgestellten Zustand des Mietgegenstands als vertragsgerecht bzw. verkehrssicher und mangelfrei an.

3.) Der Mietgegenstand darf nur für private Zwecke genutzt werden, eine Unter- oder Weitervermietung an Dritte ist nicht zulässig.

Bei Nichteinhaltung der Reservierung werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

Bis 14 Tage vor Verleihbeginn kann Kostenfrei storniert werden.

Ab 14 Tage berechnen wir 50% des Verleihpreises, danach werden 100% des Verleihpreises fällig. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Pflichten des Mieters

4.) Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgegenstand sachgemäß, sorgfältig und schonend umzugehen und nach der Straßenverkehrsordnung zu fahren. Eine Nutzung in Extremsituationen ist untersagt.

5.) Mit der Übergabe des Mietgegenstands geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Für Personen- und Sachschäden, die der Mieter während des Gebrauchs am Mietgegenstand bzw.  gegenüber Dritten verursacht, haftet der Mieter.

6.) Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Der Mietgegenstand ist an einem festen Gegenstand ( mit einem VdS anerkannten Schloss) zu sichern. Bei Diebstahl ist unverzüglich die Polizei und der Vermieter zu unterrichten. Der Mieter haftet für den Verlust des Mietgegenstands.

7.) Für Schäden oder den Totalschaden am Mietgegenstand haftet der Mieter.

Rückgabe des Mietgegenstands

8.) Nach Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Frist verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand persönlich (nach Absprache) zurückzugeben.

Der Mietgegenstand sollte gereinigt und in einem einwandfreiem und verkehrssicheren Zustand sein. Ansonsten erheben wir eine Reinungspauschale von 10€

Kaution
9.) Es ist eine Barkaution von mindestens € 100,00 zu entrichten. Bei mehreren Bikes nach Absprache.

Pflichten des Vermieters
10.) Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand dem Mieter zu übergeben.

Mit der Unterschrift erkennt der Mieter die Bedingungen an: